Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu. (TBNR 843000)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 843000
  • § 43 Abs. 2, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu." (TBNR 843000) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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