TBNR 843000: Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 43 Abs. 2, § 12 Abs. 13, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 843000 "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs, dessen rotes Oldtimerkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war, auf einer öffentlichen Straße an, bzw. ließen sie zu." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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