Sie verwendeten das rote Oldtimerkennzeichen nicht an dem Fahrzeug, für das es ausgegeben wurde. (TBNR 843106)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 843106
  • § 43 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 182 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie verwendeten das rote Oldtimerkennzeichen nicht an dem Fahrzeug, für das es ausgegeben wurde." (TBNR 843106) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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