Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das Ausfuhrkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war. (TBNR 845100)
Für den Verstoß "Sie setzten das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl das Ausfuhrkennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht war." (TBNR 845100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.