TBNR 846100: Sie führten für das Fahrzeug <keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines> mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 46 Abs. 6, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 846100 "Sie führten für das Fahrzeug <keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines> mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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