Sie führten für das Fahrzeug <keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines> mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus. (TBNR 846100)
Für den Verstoß "Sie führten für das Fahrzeug <keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines> mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus." (TBNR 846100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.