Sie führten für das Fahrzeug <keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines> mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus. (TBNR 846100)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 846100
  • § 46 Abs. 6, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie führten für das Fahrzeug <keine ausländische Zulassungsbescheinigung/keinen internationalen Zulassungsschein/keine Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheines> mit oder händigten dieses Papier auf Verlangen der zuständigen Person nicht aus." (TBNR 846100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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