TBNR 847100: Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein heimisches Kennzeichen, das nicht den Vorschriften entsprach.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 47 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185a BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß 847100 "Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein heimisches Kennzeichen, das nicht den Vorschriften entsprach." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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