Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes Unterscheidungszeichen. (TBNR 847118)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 847118
  • § 47 Abs. 2, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 185c BKat
  • 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes Unterscheidungszeichen." (TBNR 847118) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map Anchor

Jetzt anmelden und ausprobieren!

Enable JS to view Map!