Sie führten das Fahrzeug, ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen. (TBNR 852100)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 852100
  • § 52 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 174 BKat
  • 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.09.2023
Für den Verstoß "Sie führten das Fahrzeug, ohne die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen." (TBNR 852100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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