| 331621 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 135,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331624 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 405,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331630 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die <Ladung/Besetzung> wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 135,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331638 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse an, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 75,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331660 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination> an, obwohl die zugelassene Breite um #D### m überschritten war, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 75,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331666 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination> an, obwohl die zugelassene Höhe über alles um #D### m überschritten war, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 75,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331672 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination> an, obwohl die zugelassene Länge über alles um #D### m überschritten war, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 75,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331678 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeugkombination> an, obwohl die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 75,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331684 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses an, obwohl mehr Personen befördert wurden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Plätze auswiesen waren, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 75,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331690 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftfahrzeugs/Anhängers> an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 75,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331696 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 112,50 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331702 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 270,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331708 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 405,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331714 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 135,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331720 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/Kraftomnibusses> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 270,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331726 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 405,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331732 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 135,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331738 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Lastkraftwagens/KOM> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 270,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331742 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 405,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331745 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 135,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331754 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Kraftomnibusses/eines Lkw/einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 150,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331755 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftomnibusses mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 225,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331756 | Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 225,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331760 | Sie ordneten die Inbetriebnahme <eines Kraftomnibusses/eines Lkw/einer Zugmaschine/einer Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 150,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 331761 | Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftomnibusses mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu. | sonstige | 225,00 € | 1 | | 28.07.2021 |