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weg.li Tatbestände
Bei weg.li sind 2.654 Tatbestände aus dem aktuellen
Bußgeldkatalog (bkat_owi Stand 09.11.2021)
hinterlegt.
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TBNR
Tatbestandstext
Alkohol und Rauschmittel
sonstige
Lichtzeichen
Behinderung
Gefährdung
Unfall
Halt- und Parkverstoß
Geschwindigkeitsüberschreitung
Überladung
Alkohol und Rauschmittel
Abstandsmessung
kein Filter
Geldbuße
Punkte
Fahrverbot
gültig seit
424600
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l.
Alkohol und Rauschmittel
500,00 €
2
✔
28.07.2021
424601
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.000,00 €
2
✔
28.07.2021
424602
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.500,00 €
2
✔
28.07.2021
424606
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille.
Alkohol und Rauschmittel
500,00 €
2
✔
28.07.2021
424607
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.000,00 €
2
✔
28.07.2021
424608
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.500,00 €
2
✔
28.07.2021
424612
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l.
Alkohol und Rauschmittel
500,00 €
2
✔
28.07.2021
424613
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. A StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.000,00 €
2
✔
28.07.2021
424614
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.500,00 €
2
✔
28.07.2021
424618
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille.
Alkohol und Rauschmittel
500,00 €
2
✔
28.07.2021
424619
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.000,00 €
2
✔
28.07.2021
424620
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.500,00 €
2
✔
28.07.2021
424648
Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *).
Alkohol und Rauschmittel
500,00 €
2
✔
28.07.2021
424649
Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.000,00 €
2
✔
28.07.2021
424650
Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.500,00 €
2
✔
28.07.2021
424654
Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.
Alkohol und Rauschmittel
250,00 €
1
28.07.2021
424660
Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.
Alkohol und Rauschmittel
250,00 €
1
28.07.2021
424666
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.
Alkohol und Rauschmittel
250,00 €
1
28.07.2021
424672
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.
Alkohol und Rauschmittel
250,00 €
1
28.07.2021