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weg.li Tatbestände
Bei weg.li sind 2.703 Tatbestände aus dem aktuellen
Bußgeldkatalog (bkat_owi Stand 09.11.2021)
hinterlegt.
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TBNR
Tatbestandstext
Kategorie
sonstige
Lichtzeichen
Behinderung
Gefährdung
Unfall
Halt- und Parkverstoß
Geschwindigkeitsüberschreitung
Überladung
Alkohol und Rauschmittel
Abstandsmessung
kein Filter
Geldbuße
Punkte
Fahrverbot
gültig seit
424602
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.500,00 €
2
✔
28.07.2021
424606
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille.
Alkohol und Rauschmittel
500,00 €
2
✔
28.07.2021
424607
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.000,00 €
2
✔
28.07.2021
424608
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.500,00 €
2
✔
28.07.2021
424612
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l.
Alkohol und Rauschmittel
500,00 €
2
✔
28.07.2021
424613
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. A StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.000,00 €
2
✔
28.07.2021
424614
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr geführt hat. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.500,00 €
2
✔
28.07.2021
424618
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille.
Alkohol und Rauschmittel
500,00 €
2
✔
28.07.2021
424619
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.000,00 €
2
✔
28.07.2021
424620
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr geführt hat. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug #8## Promille. - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.500,00 €
2
✔
28.07.2021
424648
Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *).
Alkohol und Rauschmittel
500,00 €
2
✔
28.07.2021
424649
Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.000,00 €
2
✔
28.07.2021
424650
Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels *). - bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.
Alkohol und Rauschmittel
1.500,00 €
2
✔
28.07.2021
424654
Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.
Alkohol und Rauschmittel
250,00 €
1
28.07.2021
424660
Sie haben in der Probezeit nach § 2a StVG als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.
Alkohol und Rauschmittel
250,00 €
1
28.07.2021
424666
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.
Alkohol und Rauschmittel
250,00 €
1
28.07.2021
424672
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten.
Alkohol und Rauschmittel
250,00 €
1
28.07.2021
501000
Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes auf der <Autobahn/Bundesstraße>.
sonstige
25,00 €
01.09.2023
501600
Sie fuhren mit dem Kraftfahrzeug länger als 15 Minuten trotz des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verkehrsverbotes.
sonstige
60,00 €
28.07.2021
501606
Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass mit dem Kraftfahrzeug entgegen dem bestehenden Verkehrsverbot länger als 15 Minuten gefahren wurde.
sonstige
150,00 €
28.07.2021
503006
Sie haben die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt.
sonstige
10,00 €
01.09.2023
504000
Sie haben die Ausnahmegenehmigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen der zuständigen Person nicht ausgehändigt.
sonstige
10,00 €
01.09.2023
519500
Sie unterließen es als Beförderer (in der Funktion des Fahrzeughalters), dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung zu übergeben.
sonstige
800,00 €
1
09.11.2021
529500
Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, <Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten,/unverpackte gefährliche Gegenstände> durch geeignete Mittel *), die in der Lage sind, die Güter im Fahrzeug oder Container zurückzuhalten, zu sichern.
sonstige
500,00 €
1
09.11.2021
529506
Sie unterließen es als tatsächlicher Verlader, bei der Beförderung von gefährlichen Gütern, die mit anderen Gütern befördert wurden, alle Güter so zu sichern oder zu verpacken, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird.
sonstige
500,00 €
1
09.11.2021
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