| 357606 | Sie führten <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | sonstige | 100,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357607 | Sie führten den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | sonstige | 150,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357608 | Sie führten die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | sonstige | 150,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357609 | Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | sonstige | 150,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357610 | Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | sonstige | 225,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357611 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. | sonstige | 225,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357612 | Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | sonstige | 150,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357613 | Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | sonstige | 225,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357614 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. | sonstige | 225,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357615 | Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | sonstige | 150,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357616 | Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | sonstige | 225,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357617 | Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. | sonstige | 225,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 357618 | Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten. | sonstige | 40,00 € | | | 28.07.2021 |
| 361000 | Sie beförderten einen Beifahrer auf dem Kraftrad, obwohl dieses nicht mit einem vorschriftsmäßigen Haltesystem ausgerüstet war. | sonstige | 5,00 € | | | 28.07.2021 |
| 364100 | Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. | sonstige | 15,00 € | | | 28.07.2021 |
| 365000 | Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. | sonstige | 10,00 € | | | 28.07.2021 |
| 367100 | Sie nahmen das Fahrrad in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften *) entsprachen. | sonstige | 20,00 € | | | 28.07.2021 |
| 367106 | Sie nahmen den Fahrradanhänger in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften *) entsprachen. | sonstige | 20,00 € | | | 01.09.2023 |
| 370100 | Sie führten die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mit. | sonstige | 10,00 € | | | 28.07.2021 |
| 370106 | Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht aus. | sonstige | 10,00 € | | | 28.07.2021 |
| 371100 | Sie führten das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein. | sonstige | 15,00 € | | | 28.07.2021 |
| 371600 | Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein. | sonstige | 70,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 371606 | Sie führten als Halter das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein. | sonstige | 70,00 € | 1 | | 28.07.2021 |
| 424600 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. | Alkohol und Rauschmittel | 500,00 € | 2 | ✔ | 28.07.2021 |
| 424601 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER. | Alkohol und Rauschmittel | 1.000,00 € | 2 | ✔ | 28.07.2021 |