Bei weg.li sind 2.703 Tatbestände aus dem aktuellen Bußgeldkatalog (bkat_owi Stand 09.11.2021) hinterlegt.
TBNRTatbestandstextGeldbußePunkteFahrverbotgültig seit
357606Sie führten <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.sonstige100,00 €128.07.2021
357607Sie führten den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.sonstige150,00 €128.07.2021
357608Sie führten die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.sonstige150,00 €128.07.2021
357609Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.sonstige150,00 €128.07.2021
357610Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.sonstige225,00 €128.07.2021
357611Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war.sonstige225,00 €128.07.2021
357612Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.sonstige150,00 €128.07.2021
357613Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.sonstige225,00 €128.07.2021
357614Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer.sonstige225,00 €128.07.2021
357615Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.sonstige150,00 €128.07.2021
357616Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.sonstige225,00 €128.07.2021
357617Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen.sonstige225,00 €128.07.2021
357618Sie unterließen es als Halter des Fahrzeugs, den Geschwindigkeitsbegrenzer in den vorgeschriebenen Fällen prüfen zu lassen. Der Termin für diese Prüfung war mehr als 1 Monat überschritten.sonstige40,00 €28.07.2021
361000Sie beförderten einen Beifahrer auf dem Kraftrad, obwohl dieses nicht mit einem vorschriftsmäßigen Haltesystem ausgerüstet war.sonstige5,00 €28.07.2021
364100Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen.sonstige15,00 €28.07.2021
365000Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.sonstige10,00 €28.07.2021
367100Sie nahmen das Fahrrad in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften *) entsprachen.sonstige20,00 €28.07.2021
367106Sie nahmen den Fahrradanhänger in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften *) entsprachen.sonstige20,00 €01.09.2023
370100Sie führten die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht mit.sonstige10,00 €28.07.2021
370106Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person die Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung nicht aus.sonstige10,00 €28.07.2021
371100Sie führten das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein.sonstige15,00 €28.07.2021
371600Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein.sonstige70,00 €128.07.2021
371606Sie führten als Halter das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen *) der Ausnahmegenehmigungen nachgekommen zu sein.sonstige70,00 €128.07.2021
424600Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l.Alkohol und Rauschmittel500,00 €228.07.2021
424601Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr. Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug #8## mg/l. - bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, §§ 316 oder 315c Abs. 1 Nr. 1 Bstb. a StGB im FAER.Alkohol und Rauschmittel1.000,00 €228.07.2021